Sollte der Fluggast frühzeitig von einer Reise zurücktreten und seinen Flug stornieren, muss die Airline mit dem Reisenden abrechnen. Steuern und Gebühren stehen dem Fluggast eh zu, darüber hinaus muss auch der Nachweis erbracht werden, dass das Ticket nicht zwischenzeitlich erneut verkauft wurde. Dies gilt auch, selbst wenn die AGBs der Fluggesellschaft z.B. beim nicht felxiblen Tarif eine Erstattung ausschließen. (Aktenzeichen 2-24 S 152/13) Richterspruch vom 6. Juni 2014 FFm. >> mehr...
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