Das Amtsgericht Frankfurt entschied, dass zur Berechnung einer Ausgleichszahlung alle Teilstrecken einer Reise addiert werden müssen (Az.: 29 C 1952/13 [81]). Aus dieser Gesamtflugdistanz ergibt
sich dann die Höhe der Ausgleichszahlung. Die Flugdistanz wird nicht anhand der Luftlinie bemessen, sondern nach der Großkreismethode ermittelt. Zahlungen zwischen 250 und 600 Euro sind möglich,
gestaffelt nach Flugentfernungen von unter 1500 km, bis 3500 km und darüber. >> mehr...
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