Foto Buchcover AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen © Chriss Falkner

E-Book Kindle Edition

116 Seiten

ASIN: B00L9MCBHI

Preis: 7,99 Euro

 

Taschenbuchausgabe

116 Seiten

ISBN-10: 1500589861

ISBN-13: 978-1500589868

Preis: 12,80 Euro


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Lufthansa Streik am Freitag: 116 Germanwings Flüge betroffen

Foto #Lufthansa Streik
#Lufthansa Streik

Die Verhandlungen im Streit über die Übergangsrente sind gescheitert, ab morgen streikt die Lufthansa Tochter Germanwings. Zwischen 6.00 bis 12.00 Uhr werden 116 Flüge nach Aussage des Unternehmens innerdeutsch ausfallen. 15.000 Reisende werden ihre Flüge nicht antreten können. Flüge in die Urlaubsregionen hingegen finden statt.

 

Recht auf Betreuungsleistungen

Alle Fluggäste können ihr Ticket am Germanwings Counter in ein Bahnticket umtauschen und auf die Schienen ausweichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Flug zu stornieren, vor oder nach geplanter Abflugzeit, oder umbuchen zu lassen. Die Airline ist verpflichtet schnellstmöglich für einen Ersatzflug zu sorgen. Bei Flugentfernungen bis 1500 km stehen den Reisenden ab 2 Stunden Wartezeit Betreuungsleistungen in Form von Verpflegung, Zugang zu Telefon und bei längeren Verzögerungen Übernachtungen zu. Passagiere mit Flugentfernungen bis 3500 km müssen nach 3 Stunden versorgt werden, Gäste mit längeren Flugstrecken nach 4 Stunden. Nach einer Wartezeit von 5 Stunden haben Reisende Anspruch auf Erstattung des Flugpreises.

 

Ihre Rechte bei Stornierung/Umbuchung

Der Kunde kann im Streikfall seinen Flug stornieren und sein Geld zurückfordern. Er kann sich auch für einen Alternativflug entscheiden, der sich bei einem Streik jedoch verzögern kann. Auch das Ausweichen auf alternative Beförderungsmittel ist möglich. Im Falle eines Streiks müssen die Fluggesellschaften alles unternehmen, um den Passagier so schnell wie möglich zu befördern, notfalls auch auf Maschinen einen Konkurrenz Airline.

 

Anspruch auf Ausgleichszahlung?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Passagiere generell zwar Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro laut EU-Verordnung - jedoch nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Dazu zählt jedoch laut BGH auch ein Streik der eigenen Piloten. Komplett ausgeschlossen ist eine Ausgleichszahlung jedoch nicht. Entscheidender Faktor dabei ist, ob die Airline alle zumutbaren Maßnahmen unternommen hat, um den außergewöhnlichen Umstand abzuwenden. Diese Maßnahmen muss sie belegen können.

 

Wo finde ich Hilfe?

Die Lufthansa, wie auch die deutschen Flughäfen halten Informationen für die betroffenen Fluggäste bereit. Sollten Sie eine Ausgleichszahlungsforderung anstreben, finden Sie bei einem auf Reise- und Luftverkehrsrecht spezialisierten Anwalt Rat und Hilfe. Außerdem informiert Sie mein Flugratgeber 'AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen' über Ihre Rechte und hilft mit den passenden Musterschreiben weiter.Erhältlich als E-Book oder Printausgabe.

 

Ich wünsche Ihnen allen einen guten Flug.

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