Mit der Bestimmung "Die Zahlung ist bei Buchung fällig" bitten viele Airlines und Reiseportale die Bucher einer Flugreise sogleich zur Kasse. Diese Formulierung und die Einforderung deren Inhalts scheint gängige Praxis zu sein. Doch nun entschied das Berliner Landgericht, dass diese Klausel nicht rechtens sei (Az.: 52 O 175/13).
Geklagt hatte ein Verbraucherverein, der sich gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Flugunternehmens wehrte. Besonderer Fokus lag auf dem Fakt, dass der Reisende oftmals bereits Monate im Voraus die Flugreise vollumfänglich bezahlen muss. Der Umstand, dass auch Steuern und Gebühren bereits direkt bei der Buchung fällig werden sollen, widerspreche der Gesetzeslage. Mit der Finanzierung des Fluges hätten sie nichts zu tun. Das Gericht stimmte dieser Sichtweise zu. Es wäre ungerechtfertigt, alle Risiken auf den Fluggast abzuwälzen. Die Fluggesellschaft argumentierte, sie kenne generell die Bonität des Fluggastes nicht. Das Gericht setzte diesem Argument gegenüber, dass der Passagier das Risiko einer Insolvenz der Airlines zu tragen hat.
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