Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied mit Urteilsspruch am Donnerstag, dass Fluggesellschaften weiterhin Zusatzgebühren für aufgegebenes Gepäck verlangen dürfen (Az. C-487/12). Nur für Handgepäck darf kein Zuschlag zum eigentlichen Flugpreis verlangt werden.
Somit dürfen Billigflieger weiterhin für aufgegebene Koffer zusätzliche Gebühren verlangen. Ihnen entstehen durch die Handhabung und Überwachung des aufgegebenen Gepäcks zusätzliche Kosten. Das gilt jedoch nicht für das Handgepäck. Hierfür dürfen keine Zuschläge verlangt werden, solange das Handgepäck in Größe und Gewicht "vernünftigen Anforderungen" entspricht.
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