Immer wieder hört man, dass Airlines bei Flugstornierungen den Kunden zusätzlich zahlen lassen. Gebühren bis zu 30 Euro und mehr sind dabei keine Seltenheit (gewesen). Jedoch darf die Fluggesellschaft für die Stornierung keine Gebühren verlangen. Der Kunde hat ein gesetzliches Kündigungsrecht, dass die Airline zur Entgegennahme und Abwicklung einer Stornierung verpflichtet. Richter entschieden dazu, dass es sich bei der Stornierung um keine Leistung handelt, für die die Fluggesellschaften Extragebühren fordern dürfe. Dies gilt auch und insbesondere für Flüge zum Spartarif. Das entsprechende Urteil vom Kammergericht Berlin finden Sie unter KG Berlin, Az.: 5 U 2/12.
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