Wird ein Flug unentgeltlich in Anspruch genommen, besteht bei Verspätung kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Mit diesem Urteil entschied das Amtsgericht Darmstadt zugunsten der Airline (Az.: 7 S
99/13). Im vorliegenden Fall hatte ein Vater für den Rückflug von Mallorca nach Deutschland für seine 1-jährige Tochter nach sechsstündiger Flugverspätung eine Ausgleichszahlung gefordert. Da das
Mädchen kostenlos befördert wurde und keinen Anspruch auf einen Sitzplatz hatte, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Ausgleich. >> mehr...
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