Heute ein kurzer Überblick über die verbesserten Handgepäckregeln, die seit 1. Februar 2014 gelten. Danach sind nun Medikamente und Spezialnahrung auf Flügen erlaubt, können jedoch durch die Flughafenkontrolle abgelehnt werden. Atteste vom Arzt über die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme können sicherlich nicht schaden. Flüssigkeiten gehören weiterhin in einen durchsichtigen Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen. Die darin befindlichen Flüssigkeitsbehälter dürfen 100 ml Inhalt nicht überschreiten. Neu ist, dass Spirituosen im Dutyfree erworben und in transparenten Tüten versiegelt mitgenommen werden können. Doch auch hier kann der Zoll wieder kontrollieren. >> mehr...
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