Bei langen Flugverspätungen kann der Fluggast Kompensation fordern. Er kann entweder seine Ausgleichsforderung an die Airline richten oder den Reiseveranstalter um Schadenersatz ersuchen. Beides gleichzeitig stehe einem jedoch nicht zu, so urteilte jetzt das Frankfurter Landesgericht (Az.: 2-24 S 67/12).
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Reisende eine 24-stündige Verspätung seiner Hinreise auf die Malediven in Kauf nehmen müssen und anschließend eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gefordert. Dieser gab das Rüsselsheimer Amtsgericht statt. Darauf folgend wollte der Reisende auch beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung durchsetzen. Hier lehnte das Amtsgericht jedoch ab, eine spätere Berufung vor dem Landesgericht blieb erfolglos.
Im vorliegenden Fall hatte die bereits gezahlte Ausgleichssumme der Airline einen generellen Anspruch auf Schadenersatz bei mangelhafter Reiseleitung aufgehoben.
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