Die im März 2013 von der EU-Kommission vorgestellten Reform der Passagierrechte in der Luftfahrt, die laut Verbraucherschützern zur deutlichen Verschlechterung bestehender Passagierrechte geführt hätte, bleibt weiterhin fraglich. Beim Treffen der europäischen Verkehrsminister am 11. Juni 2015 konnte keine Einigung erzielt werden. Zwar wollen die EU-Länder eine gemeinsame Reform, die speziell bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen der Passagiere sowie rechtlichen Grauzonen für Klarheit sorgen soll, jedoch klaffen die Vorstellungen und Wünsche der einzelnen Länder offensichtlich weit auseinander.
Beispielsweise sprach sich Österreich für eine Orientierung an den bestehenden Rechten bei Flugverspätungen aus, derzeit wird nach 3, 4 oder mehr Stunden Verspätung gestaffelt entschädigt. Andere EU-Länder hingegen wollen sich auf Schwellenwerte von 5, 9 und 12 Stunden für eine zukünftige Entschädigung der Passagiere bei entsprechender Verspätung einigen.
Auch die Höhe der Entschädigung bietet noch genügend Gesprächsbedarf. Bisher hat der Fluggast bereits ab 3 Stunden Verspätung einen Anspruch auf 250 Euro bei einer Flugdistanz unter 1500 km. Auch hier gibt es bereits Vorschläge, die diese Summe zukünftig auf 125 Euro Entschädigung verringern könnten.
Ab Juli übernimmt Luxemburg den EU-Ratsvorsitz für 6 Monate, aktuell hat diesen Lettland. Es bleibt abzuwarten, ob es innerhalb dieser Periode zu Einigungen kommen wird. Zünglein an der Waage wird dann das Europaparlament sein.
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